Das Kultusministerium hat die Schulen heute darüber informiert, dass auf Antrag eine Beurlaubung zum Zwecke der selbstgewählten Quarantäne für den Zeitraum vom 20.12.2021 bis zum 22.12.2021 möglich ist. Details zu dieser Regelung finden Sie in unserer Rubrik Coronavirus.
Zeit vor den Weihnachtsferien
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- Geschrieben von Dr. Daniel Roth
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