Die Stadt Karlsruhe bietet über das Programm "Bildung und Teilhabe" Schülerinnen und Schülern finanzielle Hilfe.

Voraussetzungen für diese Hilfe ist der Bezug von einer der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
  • Sozialhilfe nach SGB XII
  • Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Evtl. können Sie auch ohne Vorliegen einer dieser Voraussetzungen Unterstützung erhalten.

Die Stadt kann Sie dann wie folgt unterstützen:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres