Die Stadt Karlsruhe bietet über das Programm "Bildung und Teilhabe" Schülerinnen und Schülern finanzielle Hilfe.
Voraussetzungen für diese Hilfe ist der Bezug von einer der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Evtl. können Sie auch ohne Vorliegen einer dieser Voraussetzungen Unterstützung erhalten.
Die Stadt kann Sie dann wie folgt unterstützen:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres