Krankmeldung
Ihr Sohn oder Ihre Tochter ist erkrankt und kann deshalb nicht am Unterricht teilnehmen? Dann melden Sie Ihr Kind bitte am besten per Email an das Sekretariat krank. Diese E-Mail wird dann an das Klassenleitungsteam weitergeleitet.
Wichtig:
Diese Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Die genauen gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Schulbesuchsverordnung. Hier ein Auszug:
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
Die Konsequenzen von unentschuldigtem Fehlen bei Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten ist in der Notenbildungsverordnung geregelt. Hieraus ebenfalls ein Auszug:
Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat. Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.
Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht
Sie möchten die Befreiung bzw. Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht beantragen? Dann verwenden Sie bitte das folgende Formular:
pdf Formular - Antrag auf Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht (39 KB)