Krankmeldung
Ihr Sohn oder Ihre Tochter ist erkrankt und kann deshalb nicht am Unterricht teilnehmen? Dann melden Sie Ihr Kind bitte am besten über unser Online-Formular ab. Die Klassenleitung wird dabei automatisch informiert. Eine zusätzliche E-Mail an die Klassenleitung ist daher nicht erforderlich.
https://lessing-gymnasium-karlsruhe.de/apps/krankmeldung
Für den Zugang zum Formular verwenden Sie bitte die gleichen Zugangsdaten, die Sie auch für den Vertretungsplan verwenden.
Wenn Sie dem Link gefolgt sind, können Sie ihn direkt auf Ihrem Smartphone ablegen:
iOS (Safari)
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- Öffnen Sie die gewünschte Webseite in Safari.
- Tippen Sie am unteren Bildschirmrand auf das Teilen-Symbol (ein Quadrat mit einem Pfeil nach oben).
- Wählen Sie die Option „Zum Home-Bildschirm“.
- Passen Sie den Namen des Icons gegebenenfalls an und tippen Sie auf „Hinzufügen“.
- Das Icon erscheint nun auf Ihrem Startbildschirm.
Android (Chrome)
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- Öffnen Sie die Webseite in Google Chrome.
- Tippen Sie oben rechts auf die drei Punkte (Menü-Symbol).
- Wählen Sie „Zum Startbildschirm hinzufügen“.
- Passen Sie den Namen an und tippen Sie auf „Hinzufügen“.
- Das Icon wird jetzt ebenfalls auf Ihrem Startbildschirm angezeigt.
Wichtig:
Diese Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Die genauen gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Schulbesuchsverordnung. Hier ein Auszug:
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begründeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.
Die Konsequenzen von unentschuldigtem Fehlen bei Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten ist in der Notenbildungsverordnung geregelt. Hieraus ebenfalls ein Auszug:
Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat. Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.
Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht
Sie möchten die Befreiung bzw. Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht beantragen? Dann verwenden Sie bitte das folgende Formular:
pdf Formular - Antrag auf Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht(39 KB)
Auch hier ein Auszug aus der Schulbesuchsverordnung:
Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt. Für minderjährige Schüler können Anträge schriftlich von den Erziehungsberechtigten, für volljährige Schüler von diesen selbst gestellt werden. In dringenden Fällen können auch minderjährige Schüler mündliche Anträge auf Befreiung stellen. Eines schriftlichen Antrages bedarf es ferner nicht, wenn eine Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung des Schülers die Teilnahme am Unterricht oder den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen offensichtlich nicht zulässt.