[Update 7: Tirol (Österreich) und Madrid jetzt auch Risikogebiete] Personen, die in den letzten 14 Tagen in Tirol (Österreich) oder Madrid (Spanien) waren, dürfen am Montag nicht in die Schule kommen. Die weiteren Risikogebiete (u.a. das Elsass! und ganz Italien) entnehmen Sie bitte der Liste des Robert-Koch-Instituts. Die Regelungen zum Schulbesuch sowie die vergangenen Updates finden Sie im Folgenden. Zur Schulschließung hat die das Ministerium außerdem eine FAQ veröffentlicht. Sie finden eine Kopie hier. Bitte beachten Sie, dass der Sinn aller Maßnahmen darin besteht, die Ausbreitung der Epidemie zu verlangsamen. D.h. wir alle und auch Ihre Kinder müssen unsere Kontakte extrem einschränken. Bleiben Sie gesund!
Nachdem dem Lesen der FAQ werden Sie sicherlich weitere Fragen haben. Wir werden versuchen, Ihnen diese Fragen am Montag zu beantworten. Bitte haben Sie bis dahin Geduld. Danke!
[Update 6: Schule vom 17.03. bis zum 19.04. geschlossen] Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport schließt ab Dienstag die Schulen. Den Schülerinnen und Schülern werden wir zunächst über den Verteiler der Elternvertreter per Email Aufgaben und Materialien zukommen lassen. Bitte beachten Sie für den letzten Schultag die weiterhin geltenden Regelungen für den Schulbesuch. Über Änderungen unserer Vorgehensweise sowie neue Informationen des Ministeriums werden wir Sie hier informieren. Bleiben Sie gesund!
Aktuelle Regelungen:
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Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die sich aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die aus einem Risikogebiet zur Schule oder zur Arbeit an Schulen oder Kindergärten nach Baden-Württemberg pendeln, sollen entsprechend der Empfehlung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zunächst für 14 Tage zu Hause zu bleiben.
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Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
Darüberhinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet (Liste) waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (Liste) waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die in einem Risikogebiet (Liste) waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet (Liste) oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.