Das Kultusminsterium hat uns heute über die folgenden Regelungen für das Schuljahr 2022/2022 informiert:
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten einmalig von der Schule vier Antigentests, um sich in der "Schnupfensaison" testen zu können.
- Eine Präsenzpflichtbefreiung kann weiterhin sowohl zum Schutz einer vulnerablen Schülerin oder eines vulnerablen Schülers, als auch zum Schutz vulnerabler Haushaltsangehöriger beantragt werden.
Das Ministerium hat außerdem am 5. September 2022 eine neue Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung erlassen: