Aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Grundlagen gibt es zum 4. April die folgenden Änderungen:

  • Entfall der Maskenpflicht
  • keine besonderen Hygienevorgaben mehr bei Gesang und Nutzung von Blasinstrumenten
  • keine Kontaktbeschränkungen mehr bei einem Fall in einer Klasse oder Lerngruppe

Weiterhin gültig sind:

  • Durchführung von zwei Tests in der Woche (bis Ostern)
  • Quarantäneregelungen

Das Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier. Das Kultusministerium hat außerdem alle Informationen in einem PDF zusammengefasst:

Informationen des Kultusministeriums zur Vorgehensweise