Aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Grundlagen gibt es zum 4. April die folgenden Änderungen:
- Entfall der Maskenpflicht
- keine besonderen Hygienevorgaben mehr bei Gesang und Nutzung von Blasinstrumenten
- keine Kontaktbeschränkungen mehr bei einem Fall in einer Klasse oder Lerngruppe
Weiterhin gültig sind:
- Durchführung von zwei Tests in der Woche (bis Ostern)
- Quarantäneregelungen
Das Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier. Das Kultusministerium hat außerdem alle Informationen in einem PDF zusammengefasst: