Das Kultusministerium hat uns informiert, dass in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich Schnelltests durchgeführt werden. Die Testpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit der Ausnahme von Geimpften mit Booster-Impfung und von Genesenen mit mindestens einer Impfung. D.h. ist man geimpft, hat aber keine Booster-Impfung erhalten, so muss man beim Testen mitmachen.
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- Geschrieben von Dr. Daniel Roth Dr. Daniel Roth
- Erstellt: 06. Januar 2022 06. Januar 2022
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