Das Land hat für die Schulen eine neue Corona-Verordnung erlassen:
Corona-Verordnung (27.11.2021)
Die wichtigsten Änderungen:
- Maskenpflicht im Unterricht auch in der Alarmstufe II
- keine mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen
- Sportunterricht nur kontaktfrei
- Singen nur mit Maske
- öffentliche Schulveranstaltungen nach Corona-Verordnung