Das Land hat für die Schulen eine neue Corona-Verordnung erlassen:

Corona-Verordnung (27.11.2021)

Die wichtigsten Änderungen:

  • Maskenpflicht im Unterricht auch in der Alarmstufe II
  • keine mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Sportunterricht nur kontaktfrei
  • Singen nur mit Maske
  • öffentliche Schulveranstaltungen nach Corona-Verordnung