Das Land hat für die Schulen eine neue Corona-Verordnung erlassen:
Corona-Verordnung (27.08.2021)
Die wichtigsten Dinge im Überblick:
- Es besteht weiterhin Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht.
- Der Schulbesuch kann nur auf Antrag und mit ärztlichem Attest ausgesetzt werden.
- In den ersten zwei Wochen werden die Corona-Selbsttests in den Klassen 5 bis 10 und in der J12 am Montag und am Mittwoch durchgeführt. In der J11 finden die Tests am Montag und am Donnerstag statt.
- Ab der dritten Woche werden die Tests in allen Klassen und in den Kursstufen am Montag, am Mittwoch und am Freitag durchgeführt.
- Wer innerhalb der letzten sechs Monate von Corona genesen ist oder vollständigen Impfschutz genießt, muss nicht an den Tests teilnehmen. Die Belege dafür müssen im Sekretariat abgegeben werden, dort werden sie eingepflegt und aber dem nächsten Testtag gilt dann die Befreiung. Wer nicht an der Schultestung teilnehmen will, kann auch eine Bescheinigung von einer Corona-Teststelle vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Im Fall von positiven Fällen wird es eine großzügigere Quarantäneregelung verbunden mit mehr Tests geben.