Am 21.06.2021 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten:

Corona-Verordnung (21.06.2021)

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Maskenpflicht:

  • Außerhalb des Unterrichts gilt im Gebäude weiterhin die Maskenpflicht!
  • Inzidenz unter 35 sowie zwei Wochen lang kein Corona-Fall: Im Unterricht muss keine Maske mehr getragen werden.
  • Inzidenz unter 50: Im Freien muss keine Maske mehr getragen werden.
  • Die Hygienevorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.