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- Geschrieben von Dr. Daniel Roth Dr. Daniel Roth
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- Erstellt: 21. Juni 2021 21. Juni 2021
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Am 21.06.2021 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten:
Corona-Verordnung (21.06.2021)
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Maskenpflicht:
- Außerhalb des Unterrichts gilt im Gebäude weiterhin die Maskenpflicht!
- Inzidenz unter 35 sowie zwei Wochen lang kein Corona-Fall: Im Unterricht muss keine Maske mehr getragen werden.
- Inzidenz unter 50: Im Freien muss keine Maske mehr getragen werden.
- Die Hygienevorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.