Am 21.06.2021 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten:
Corona-Verordnung (21.06.2021)
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Maskenpflicht:
- Außerhalb des Unterrichts gilt im Gebäude weiterhin die Maskenpflicht!
- Inzidenz unter 35 sowie zwei Wochen lang kein Corona-Fall: Im Unterricht muss keine Maske mehr getragen werden.
- Inzidenz unter 50: Im Freien muss keine Maske mehr getragen werden.
- Die Hygienevorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.